Als Rechtsanwalt erlebe ich in der Erstberatung immer wieder, dass Mandanten mit bestimmten, aber falschen Vorstellungen über den Ablauf einer Scheidung zu mir kommen. Diese Irrtümer können nicht nur den Prozess unnötig verkomplizieren, sondern Sie auch finanziell benachteiligen.
Hier kläre ich die fünf häufigsten Missverständnisse auf, die ich in meiner Kanzlei regelmäßig feststelle und deren Klärung für einen reibungslosen Start in Ihr neues Leben entscheidend ist.
Dies ist der wohl häufigste und gleichzeitig riskanteste Irrtum.
Sprechen Sie sich ab! Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder) einig sind, können Sie die Kosten erheblich reduzieren, indem nur eine Person den Antrag über einen Anwalt stellt und die andere zustimmt.
Viele Mandanten glauben, mit der rechtskräftigen Scheidung wäre das Thema Unterhalt endgültig abgeschlossen. Das ist falsch.
Auch nach der Scheidung kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt. Das deutsche Familienrecht kennt hier mehrere Tatbestände, die eine nacheheliche Solidarität begründen:
Die Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts ist juristisch sehr komplex und muss individuell geprüft werden.
Prüfen Sie Ihre Ansprüche! Auch wenn Sie in den Beruf zurückkehren, kann Ihnen aufgrund eines ehebedingten Nachteils (z.B. fehlende Rentenpunkte, geringeres Gehalt) für eine Übergangszeit Unterhalt zustehen. Lassen Sie dies unbedingt anwaltlich berechnen.
Haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich – und das ist wesentlich komplizierter als eine einfache Halbteilung.
Der Zugewinnausgleich dient dem Ausgleich des Vermögenszuwachses beider Ehepartner während der Ehe.
Eine einfache Teilung des aktuellen Vermögens kann den gesetzlichen Anspruch eines Ehegatten eklatant verfehlen.
Verlangen Sie Rechenschaft! Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Einigung. Nur eine detaillierte Vermögensberechnung (unter Einbeziehung von Anfangsvermögen, Erbschaften und Indexierung) durch einen Anwalt garantiert, dass Sie Ihren gesetzlichen Anspruch voll erhalten.
Der Begriff "Online-Scheidung" ist irreführend und beschreibt lediglich die Art der Kommunikation: Sie wickeln den Kontakt mit Ihrem Anwalt online ab (E-Mail, Telefonate).
Die Korrespondenzform hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der Scheidungskosten.
Wählen Sie nach Qualität, nicht nach "Preis"! Da die Anwaltsgebühren gleich sind, sollten Sie Ihren Anwalt nach Kompetenz und Erfahrung im Familienrecht auswählen. Nur ein Anwalt, der das Verfahren effizient führt, spart Ihnen indirekt Zeit und unnötigen Aufwand.
Das Gericht hat bei der Scheidung eine eingeschränkte Zuständigkeit. Mit dem Scheidungsantrag regelt der Richter von Amts wegen (also ohne gesonderten Antrag) nur zwei Dinge:
Alle anderen relevanten Scheidungsfolgen – wie nachehelicher Unterhalt, die Vermögensaufteilung(Zugewinnausgleich), die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht mit den Kindern – werden vom Gericht nicht automatisch entschieden!
Diese Punkte müssen Sie entweder selbst regeln (ggf. mit notarieller oder anwaltlicher Hilfe) oder Sie müssen einen ausdrücklichen, zusätzlichen Antrag (Klage) beim Gericht einreichen.
Lassen Sie nichts offen! Wenn eine Einigung in den Scheidungsfolgesachen nicht möglich ist, müssen Sie die relevanten Punkte aktiv einklagen. Wenn Sie dies versäumen, wird die Ehe zwar geschieden, aber die finanzielle Auseinandersetzung bleibt ungelöst und muss später gesondert, oft komplizierter, nachverhandelt werden.
Sie wollen sich trennen oder scheiden? Fragen Sie unverbindlich eine Beratung oder Vertretung an
Der Weg durch die Scheidung ist komplex – machen Sie keine unnötigen Fehler!
Wenn Sie jetzt wissen, welche Fallstricke Ihnen drohen, ist der nächste logische Schritt, sich persönlich beraten zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern und einen fairen Neuanfang zu gestalten.
Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung in meiner Kanzlei i