Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (MFH) ist eine Scheidung nicht nur emotional belastend, sondern oft das größte wirtschaftliche Risiko ihres Lebens. Wer glaubt, seine Immobilie sei sicher, weil sie "schon vor der Ehe" da war oder geerbt wurde, unterliegt oft einem teuren Irrtum.

Das Problem ist nicht die Immobilie selbst, sondern deren Wertsteigerung. In vielen Regionen sind die Preise für Zinshäuser in den letzten Jahren explodiert. Was auf dem Papier wie ein Gewinn aussieht, wird im Scheidungsverfahren zur massiven Liquiditätsfalle.

Hier erfahren Sie, warum der gesetzliche Inflationsausgleich Sie oft nicht rettet und wie Sie Ihr Vermögen dennoch verteidigen können.

1. Der Irrtum: "Das Haus gehört mir, also passiert nichts"

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt Ihr Eigentum zwar bei Ihnen. Aber: Der Wertzuwachs, der während der Ehe entstanden ist, muss hälftig in Geld ausgeglichen werden.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern wirken hier zwei Faktoren brandbeschleunigend:

  1. Der Hebel: Durch die hohen Verkehrswerte (oft im Millionenbereich) sind auch die Zuwächse enorm.
  2. Die Illiquidität: Der Zugewinn ist ein reiner Buchgewinn, die Ausgleichsforderung des Ex-Partners ist jedoch sofort in bar fällig.

2. Das Problem mit der Inflation (BGH-Rechtsprechung)

Viele Mandanten wenden ein: "Aber 1 Million Euro von damals ist heute viel weniger wert. Das muss doch berücksichtigt werden!"

Das ist korrekt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schreibt vor, dass das Anfangsvermögen (der Wert bei Heirat) indexiert werden muss. Man rechnet die Kaufkraft von damals auf heute hoch, um nur den "echten" Gewinn auszugleichen.

Doch hier liegt die Falle: Der BGH nutzt für diese Berechnung den allgemeinen Verbraucherpreisindex(Lebenshaltungskosten). Dieser Warenkorb (Brot, Energie, Kleidung) ist in den letzten 10-15 Jahren weit langsamer gestiegen als die Preise für Mehrfamilienhäuser in A- und B-Lagen.

Ein Rechenbeispiel (Die "Inflations-Schere"):

  • Wert bei Heirat: 1,0 Mio. €
  • Inflationsausgleich (BGH-Indexierung): + 250.000 € (fiktiv)
  • Rechnerisches Anfangsvermögen: 1,25 Mio. €
  • Tatsächlicher Marktwert heute: 2,5 Mio. € (Immobilienboom)

Das Ergebnis: Trotz Inflationsausgleich bleibt eine Differenz von 1,25 Mio. €. Davon müssen Sie dem Ehepartner die Hälfte auszahlen: 625.000 €.

Die Indexierung mindert den Schmerz, heilt ihn aber nicht. Sie zahlen faktisch dafür, dass der Immobilienmarkt schneller gestiegen ist als der Butterpreis.

3. Die Gefahr: Liquidität vor Substanz

Haben Sie 625.000 € liquide verfügbar? Die meisten Immobilienunternehmer reinvestieren Gewinne oder tilgen Kredite.

Im Scheidungsverfahren treffen drei Probleme zusammen:

  1. Der Ex-Partner fordert Bargeld.
  2. Das Vermögen ist im Haus gebunden.
  3. Die Banken finanzieren Scheidungsfolgen oft nur ungern (wegen unsicherer Bonität durch Unterhaltspflichten).

Die Folge ist im schlimmsten Fall der Notverkauf oder die Teilversteigerung des Objekts, um die Forderung zu bedienen. Das Lebenswerk wird zerschlagen.

4. Strategien für die Scheidung: So mindern wir den Zugewinn

Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist (kein Ehevertrag vorhanden), muss im Scheidungsverfahren ("Endvermögen") und bei der Rekonstruktion der Vergangenheit ("Anfangsvermögen") angesetzt werden.

Als Anwalt setze ich hier an drei Hebeln an:

A. Maximierung des Anfangsvermögens

Je höher der Wert der Immobilie zu Beginn der Ehe angesetzt werden kann, desto geringer der Zugewinn. Oft existieren keine alten Gutachten. Hier gilt es, durch historische Daten und Zeugen den Zustand und Wert der Immobilie zum Stichtag der Heirat möglichst hoch nachzuweisen.

B. Latente Steuern im Endvermögen

Ein wichtiger Hebel, den Laien oft übersehen: Würden Sie das Haus verkaufen, fielen eventuell Steuern an (z.B. Spekulationssteuer oder gewerbliche Steuern bei Betriebsvermögen). Die Rechtsprechung erlaubt oft, diese fiktiven "latenten Steuern" vom aktuellen Wert abzuziehen. Das mindert Ihr Endvermögen und damit die Zahlungspflicht.

C. Privilegiertes Vermögen (Erbe/Schenkung)

Haben Sie das MFH während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen? Dieser Erwerb wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (inflationsbereinigt). Nur die Wertsteigerung seit dem Erbfall ist ausgleichspflichtig, nicht der Gesamtwert.

Checkliste für Eigentümer in Trennung

Bereiten Sie sich vor, bevor die gegnerische Seite Forderungen stellt:

  • [ ] Dokumentation: Suchen Sie Kaufverträge, alte Mietlisten und Fotos vom Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung.
  • [ ] Investitionen: Listen Sie alle wertsteigernden Investitionen auf.
  • [ ] Verbindlichkeiten: Wie hoch ist die aktuelle Valuta der Grundschulden?
  • [ ] Herkunft: Bei Erbe/Schenkung – sind die Übertragungsverträge griffbereit?

Fazit: Handeln Sie strategisch, nicht emotional.

Bei Immobilien im Zugewinn geht es um komplexe Bewertungen und viel Geld. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Online-Rechner.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen, die Bewertung Ihrer Immobilie korrekt einzuordnen und Strategien zu entwickeln, um Ihre Liquidität zu schonen und das Mehrfamilienhaus zu halten.

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Matthias Prinz

Rechtsanwalt

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