Ein Wegweiser für Mainz und Rheinhessen: Warum persönliche Vertretung und digitale Abwicklung kein Widerspruch sind.

Vorwort: Eine Entscheidung mit Tragweite

Eine Trennung ist eine Zäsur. Wer sich für die Scheidung entscheidet, möchte dieses Kapitel meist zügig, kosteneffizient und ohne unnötige emotionale Belastung schließen. In dieser Situation wirken Angebote für eine "Online-Scheidung" oft wie die ideale Lösung: schnell, anonym und angeblich günstiger.

Als in Mainz tätiger Rechtsanwalt erlebe ich jedoch häufig, dass Mandanten mit falschen Vorstellungen in Verfahren gehen, die durch vereinfachte Online-Werbung geweckt wurden. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Mechanismen hinter den Kulissen zu verstehen und eine informierte Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen. Es geht nicht darum, das Internet zu verteufeln – wir nutzen es selbst intensiv –, sondern darum, digitale Effizienz mit der notwendigen rechtlichen Sicherheit zu verbinden.

1. Die Kostenfrage: Gibt es die "Billig-Scheidung"?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, eine Online-Beauftragung sei per se günstiger als der Gang zur lokalen Kanzlei.

Die gesetzliche Lage

Die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte sind in Deutschland gesetzlich festgelegt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und FamGKG). Kein Anwalt darf diese Gebühren im gerichtlichen Verfahren unterschreiten. Ob Sie eine Kanzlei in Hamburg per Mausklick oder eine Kanzlei in Mainz persönlich beauftragen: Die Abrechnungsgrundlage ist identisch.

Der "Trick" mit dem Kostenvoranschlag

Viele Online-Anbieter werben mit sehr niedrigen Kostenvoranschlägen. Diese basieren oft auf einer optimistischen Annahme: Es wird pauschal eingerechnet, dass das Gericht den sogenannten Verfahrenswert um 30 % reduziert.

  • Das Risiko: Ob eine solche Reduktion gewährt wird, entscheidet allein der Familienrichter am Amtsgericht Mainz. Es besteht kein Anspruch darauf. Wird die Reduktion abgelehnt – was bei vorhandenem Vermögen oder Einkommen nicht unüblich ist –, fällt die finale Rechnung deutlich höher aus als das ursprüngliche "Lockangebot".
  • Mein Ansatz: Ich nenne Ihnen von Anfang an realistische Zahlen.

2. Der Mythos der reinen Online-Abwicklung

Der Begriff "Online-Scheidung" suggeriert, man könne das Verfahren komplett vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Das deutsche Familienrecht sieht dies jedoch anders.

Die Pflicht zur persönlichen Anhörung

Gemäß § 128 FamFG müssen die Eheleute zur Scheidung in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen. Der Richter muss sich einen unmittelbaren Eindruck davon verschaffen, dass die Ehe gescheitert ist.

Das bedeutet für Sie: Der Weg führt Sie zwingend in das Amtsgericht Mainz (Kaiser-Friedrich-Straße) oder einem Amtsgericht im Umkreis

Das Problem der Distanz

Beauftragen Sie eine reine Online-Kanzlei, sitzt Ihr Anwalt oft hunderte Kilometer entfernt. Für einen kurzen Termin von 15 Minuten lohnt sich die Anreise für ihn wirtschaftlich oft nicht.

Die Folge: Es wird ein sogenannter Terminvertreter (Unterbevollmächtigter) engagiert.

3. Das Risiko "Terminvertreter": Ein Unbekannter an Ihrer Seite

Hier liegt der gravierendste qualitative Unterschied. Wenn Ihr eigentlicher Anwalt nicht anreist, beauftragt er einen Kollegen vor Ort, der ihn im Termin vertritt.

  • Mangelnde Vorbereitung: Dieser Vertreter erhält die Akte oft erst kurz vor dem Termin. Er kennt weder Sie noch die Details Ihrer Trennungsgeschichte. Er ist "eingekauft", um den Termin formal wahrzunehmen.
  • Gefahr bei Überraschungen: Läuft alles glatt, mag das funktionieren. Doch sobald unvorhergesehene Fragen auftauchen – etwa zur Rente, zum Trennungszeitpunkt oder wenn die Gegenseite plötzlich Anträge stellt –, fehlt dem Vertreter oft das Hintergrundwissen, um adäquat zu reagieren.
  • Haftungsrisiko: Wird im Termin ein ungünstiger Vergleich protokolliert, weil der Vertreter den Sachverhalt nicht vollständig kannte, ist die Korrektur im Nachhinein oft unmöglich oder sehr teuer.

Ihr Vorteil vor Ort:

Bei mir gibt es keine "Stille Post". Ich kenne Ihre Akte, wir haben Ihre Strategie besprochen, und ich vertrete Sie persönlich im Termin. Sollte es im Gerichtssaal Diskussionen geben, kann ich sofort eingreifen, da ich die Hintergründe kenne.

4. Das "Hybride Modell": Effizienz trifft Sicherheit

Wir müssen uns nicht zwischen "altmodisch" und "digital" entscheiden. Meine Kanzlei arbeitet nach einem hybriden Ansatz, der Ihnen den Komfort digitaler Kommunikation bietet, ohne auf die Sicherheit persönlicher Betreuung zu verzichten.

Digital wo möglich:

  • Kommunikation: Der Austausch von Unterlagen, Rentenbescheiden und Entwürfen erfolgt auf Wunsch vollständig digital und verschlüsselt. Sie müssen für eine Unterschrift nicht durch den Berufsverkehr fahren.
  • Video-Besprechungen: Wir können Beratungsgespräche flexibel per Video-Call führen, wenn Sie beruflich stark eingebunden sind.

Persönlich wo nötig:

  • Kenntnis der lokalen Praxis: Jedes Gericht hat seine Eigenheiten in den Abläufen. Als in Mainz tätiger Anwalt bin ich mit den Gepflogenheiten am hiesigen Familiengericht vertraut. Dies hilft, Anträge so zu formulieren, dass Rückfragen vermieden werden und das Verfahren zügig durchläuft.
  • Der Gerichtstermin: Ich begleite Sie zum Termin. Sie treffen dort keinen Fremden, sondern Ihren vertrauten Berater. Gerade in der emotionalen Situation einer Scheidung gibt dies Sicherheit.

5. Fazit & Nächste Schritte

Eine Scheidung lässt sich nicht vollständig automatisieren, da jeder Lebenslauf individuell ist. Die "Online-Scheidung" über anonyme Portale ist oft nur ein Vermittlungsgeschäft, das im entscheidenden Moment – dem Gerichtstermin – Schwächen zeigt.

Wenn Sie im Raum Mainz leben, bietet Ihnen die Beauftragung einer lokalen, spezialisierten Kanzlei das beste Preis-Leistungs-Verhältnis:

  1. Gleiche Kosten wie beim Online-Anbieter (durch gesetzliche Gebührenbindung).
  2. Höhere Sicherheit durch persönliche Vertretung statt wechselnder Terminvertreter.
  3. Digitale Abwicklung des "Papierkrams" für Ihren Komfort.

Ihr Weg zur Scheidung:

  1. Erstinformation: Nutzen Sie gerne unsere Webseite für erste Informationen.
  2. Strategiegespräch: Wir klären in einer Erstberatung, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist. Dies ist der effektivste Weg, Kosten zu sparen. Gerne kann diese per Teams/Zoom erfolgen.
  3. Antragstellung: Wir reichen den Antrag elektronisch bei Gericht ein und begleiten Sie bis zum rechtskräftigen Beschluss.

Matthias Prinz

Rechtsanwalt

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