Eine Trennung ist eine Zäsur. Wer sich für die Scheidung entscheidet, möchte dieses Kapitel meist zügig, kosteneffizient und ohne unnötige emotionale Belastung schließen. In dieser Situation wirken Angebote für eine "Online-Scheidung" oft wie die ideale Lösung: schnell, anonym und angeblich günstiger.
Als in Mainz tätiger Rechtsanwalt erlebe ich jedoch häufig, dass Mandanten mit falschen Vorstellungen in Verfahren gehen, die durch vereinfachte Online-Werbung geweckt wurden. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Mechanismen hinter den Kulissen zu verstehen und eine informierte Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen. Es geht nicht darum, das Internet zu verteufeln – wir nutzen es selbst intensiv –, sondern darum, digitale Effizienz mit der notwendigen rechtlichen Sicherheit zu verbinden.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, eine Online-Beauftragung sei per se günstiger als der Gang zur lokalen Kanzlei.
Die gesetzliche Lage
Die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte sind in Deutschland gesetzlich festgelegt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und FamGKG). Kein Anwalt darf diese Gebühren im gerichtlichen Verfahren unterschreiten. Ob Sie eine Kanzlei in Hamburg per Mausklick oder eine Kanzlei in Mainz persönlich beauftragen: Die Abrechnungsgrundlage ist identisch.
Der "Trick" mit dem Kostenvoranschlag
Viele Online-Anbieter werben mit sehr niedrigen Kostenvoranschlägen. Diese basieren oft auf einer optimistischen Annahme: Es wird pauschal eingerechnet, dass das Gericht den sogenannten Verfahrenswert um 30 % reduziert.
Der Begriff "Online-Scheidung" suggeriert, man könne das Verfahren komplett vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Das deutsche Familienrecht sieht dies jedoch anders.
Die Pflicht zur persönlichen Anhörung
Gemäß § 128 FamFG müssen die Eheleute zur Scheidung in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen. Der Richter muss sich einen unmittelbaren Eindruck davon verschaffen, dass die Ehe gescheitert ist.
Das bedeutet für Sie: Der Weg führt Sie zwingend in das Amtsgericht Mainz (Kaiser-Friedrich-Straße) oder einem Amtsgericht im Umkreis
Das Problem der Distanz
Beauftragen Sie eine reine Online-Kanzlei, sitzt Ihr Anwalt oft hunderte Kilometer entfernt. Für einen kurzen Termin von 15 Minuten lohnt sich die Anreise für ihn wirtschaftlich oft nicht.
Die Folge: Es wird ein sogenannter Terminvertreter (Unterbevollmächtigter) engagiert.
Hier liegt der gravierendste qualitative Unterschied. Wenn Ihr eigentlicher Anwalt nicht anreist, beauftragt er einen Kollegen vor Ort, der ihn im Termin vertritt.
Ihr Vorteil vor Ort:
Bei mir gibt es keine "Stille Post". Ich kenne Ihre Akte, wir haben Ihre Strategie besprochen, und ich vertrete Sie persönlich im Termin. Sollte es im Gerichtssaal Diskussionen geben, kann ich sofort eingreifen, da ich die Hintergründe kenne.
Wir müssen uns nicht zwischen "altmodisch" und "digital" entscheiden. Meine Kanzlei arbeitet nach einem hybriden Ansatz, der Ihnen den Komfort digitaler Kommunikation bietet, ohne auf die Sicherheit persönlicher Betreuung zu verzichten.
Digital wo möglich:
Persönlich wo nötig:
Eine Scheidung lässt sich nicht vollständig automatisieren, da jeder Lebenslauf individuell ist. Die "Online-Scheidung" über anonyme Portale ist oft nur ein Vermittlungsgeschäft, das im entscheidenden Moment – dem Gerichtstermin – Schwächen zeigt.
Wenn Sie im Raum Mainz leben, bietet Ihnen die Beauftragung einer lokalen, spezialisierten Kanzlei das beste Preis-Leistungs-Verhältnis:
Ihr Weg zur Scheidung:
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