Als Rechtsanwalt weiß ich, dass niemand ein langes Scheidungsverfahren wünscht. Obwohl eine Scheidung grundsätzlich schnell über die Bühne gehen könnte, verzögern bürokratische Abläufe den Abschluss oft um drei bis sechs Monate oder sogar länger.

Der Hauptgrund für diese Verzögerung ist fast immer der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich).

Warum die Scheidung in die Länge gezogen wird

Nach deutschem Gesetz muss der Richter zusammen mit der Scheidung auch den Versorgungsausgleich regeln. Dafür müssen beide Eheleute Formulare ausfüllen, damit das Gericht die Rentenansprüche bei verschiedenen Versorgungsträgern (Rentenversicherung, Betriebsrenten etc.) einholen kann.

Der Engpass: Bis diese Auskünfte vollständig beim Gericht vorliegen, vergehen oft viele Monate. Erst dann kann der Richter den Scheidungstermin bestimmen.

Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen drei legale Wege aufzuzeigen, wie Sie diesen Engpass bei einer unstreitigen (einvernehmlichen) Scheidung umgehen und den Prozess drastisch beschleunigen können.

Weg 1: Die „Kurze Ehe“ nutzen (Dauer unter 3 Jahre)

Die einfachste Möglichkeit, den Versorgungsausgleich zu umgehen und die Scheidung zu beschleunigen, ist die Dauer Ihrer Ehe.

  • Die Regel: Hat Ihre Ehe vom Tag der Hochzeit bis zur Zustellung des Scheidungsantrags noch keine drei Jahregedauert (sogenannte "Kurze Ehe"), wird der Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag eines Ehegatten durchgeführt (§3 VersAusglG).
  • Die Beschleunigung: Stellen beide Eheleute keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, muss der Richter diesen Punkt nicht klären. Das Gericht kann dann sehr schnell einen Termin ansetzen und die Scheidung kann bereits nach wenigen Wochen ausgesprochen werden (nach Ablauf des Trennungsjahres).

💡 Praxistipp

Sind Sie sich einig, dass keine Ausgleichsansprüche bestehen, und sind seit der Hochzeit weniger als drei Jahre vergangen, stellen Sie keinen gesonderten Antrag auf Versorgungsausgleich. Die Scheidung kann dann sofort terminiert werden.

Weg 2: Vertraglich auf den Versorgungsausgleich verzichten

Auch bei längeren Ehen können die Eheleute eine beschleunigte Scheidung erreichen, indem sie vertraglich auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten.

Dies ist sinnvoll, wenn beide Eheleute während der Ehe in etwa gleich hohe Rentenanwartschaften erworben haben (z. B. beide voll berufstätig, keine Kinder).

Ein solcher Verzicht kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Notarieller Vertrag: Beide Eheleute gehen zum Notar und schließen dort eine Vereinbarung, die den Versorgungsausgleich ausschließt. Dies ist in der Regel kostengünstiger.
  2. Gerichtsprotokoll: Die Vereinbarung wird im Scheidungstermin vor Gericht protokolliert. Achtung: Für diese gerichtliche Protokollierung müssen beide Eheleute durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein.

Ein freiwilliger Verzicht auf den Versorgungsausgleich muss gut überlegt sein, da er weitreichende finanzielle Folgen für die Altersvorsorge haben kann. Eine anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich.

💡 Praxistipp

Wenn ein Verzicht für Sie in Frage kommt, ziehen Sie die notarielle Vereinbarung vor. Da Sie dort nur einen Termin beim Notar benötigen, sparen Sie die Anwaltsgebühren für den zweiten Anwalt, der bei einer gerichtlichen Protokollierung zwingend erforderlich wäre.

Weg 3: Abtrennung des Versorgungsausgleichs

Die dritte und oft effektivste Möglichkeit bei unstreitigen Scheidungen ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsvom eigentlichen Scheidungsverfahren.

Die Abtrennung bewirkt, dass der Richter die Ehe bereits scheiden kann, obwohl die Auskünfte über die Rentenanwartschaften noch nicht vorliegen. Über den Versorgungsausgleich wird dann erst zu einem späteren Zeitpunktentschieden, wenn alle Informationen gesammelt sind.

Voraussetzungen für die Abtrennung (§140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG)

Eine Abtrennung muss vom Richter vorgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Einvernehmlicher Antrag: Beide Eheleute beantragen übereinstimmend die Abtrennung des Versorgungsausgleichs.
  2. Fristablauf: Seit der Zustellung des Scheidungsantrags sind mindestens drei Monate verstrichen.
  3. Mitwirkung: Beide Eheleute haben alle erforderlichen Formulare zum Versorgungsausgleich (die sogenannten "VA-Vordrucke") ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben beim Gericht eingereicht.

Das Besondere an dieser Variante: Für den Antrag auf Abtrennung benötigt der Antragsgegner (der zweite Ehegatte) keinen eigenen Anwalt. Dadurch fallen keine zusätzlichen Anwaltsgebühren an.

💡 Praxistipp

Reichen Sie die Formulare zum Versorgungsausgleich so schnell wie möglich ein. Sobald die 3-Monats-Frist verstrichen ist und die Formulare vorliegen, sollte Ihr Anwalt sofort den übereinstimmenden Antrag auf Abtrennung stellen. Dies zwingt den Richter, die Scheidung zu terminieren, ohne auf die Auskünfte der Rentenstellen warten zu müssen.

Matthias Prinz

Rechtsanwalt

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